Rechtslage bei Beschädigung
auto motor und sport •
Grundsätzlich haftet die Werkstatt, wenn Ihr Auto während des Aufenthalts beschädigt wird oder abhandenkommt – auch dann, wenn der Schaden durch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter entsteht.
Probe- und Überführungsfahrten
Das gilt ebenso für Probe- und Überführungsfahrten. Passiert der Schaden nur leicht fahrlässig, also etwa wegen mangelnder Sorgfalt, ist die Haftung der Werkstatt allerdings eingeschränkt.