Rechtslage bei Nachbesserung

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Fallen Mängel auf, sollten Kunden sie direkt bei der Werkstatt reklamieren.

Nachbesserung ermöglichen

Räumen Sie mindestens zwei Nachbesserungsversuche ein, bevor Sie weitere Schritte unternehmen. Das gilt auch, wenn die Werkstatt es verweigert, die Mängel nachzubessern, oder die gesetzte Frist überschreitet.

Andere Werkstatt und Schadenersatz

Erst wenn der Kfz-Betrieb in Verzug ist oder wenn er damit einverstanden ist, können Sie auch in eine andere Werkstatt gehen. Schadenersatz, etwa für Verdienstausfall, können Sie nur fordern, wenn die Werkstatt den Mangel selbst verschuldet hat.