Rücktritt und Minderung

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Scheitert die Nachbesserung, haben Sie zwei Optionen: Sie können vom Reparaturvertrag zurücktreten oder eine Minderung der Rechnung verlangen.

Wann ein Rücktritt möglich ist

Ein Rücktritt kommt allerdings nur infrage, wenn neben der erfolglosen Nachbesserung ein erheblicher Mangel vorliegt. Haben Sie den Rücktritt wirksam erklärt, muss die Werkstatt bereits gezahltes Geld erstatten und die von ihr verbauten Teile wieder entfernen.

Minderung als Alternative

In der Praxis ist der Rücktritt deshalb oft schwer durchzusetzen – häufig läuft es am Ende auf eine Preisminderung hinaus. Wie hoch die ausfällt, lässt sich am besten über eine Schiedsstelle des Kfz-Handwerks klären.