Wie sichere ich die Kosten ab?

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Ein Kostenvoranschlag (KVA) schützt Werkstattkunden vor außerplanmäßigen Ausgaben.

Wenn es teurer wird

Sie müssen als Kunde Bescheid bekommen, sobald absehbar ist, dass es teurer wird. Benachrichtigt die Werkstatt Sie nicht, können Sie Schadenersatz verlangen. Die angefallenen Lohnkosten müssen Sie in diesem Fall nicht tragen, die Materialkosten nur dann, wenn die Arbeit für Sie von Nutzen war.

Schriftlich absichern

Beachten Sie: Für die Werkstatt ist der KVA nur in schriftlicher Form verbindlich. Um Kostenfallen zu entgehen, sollte eine Obergrenze für die Reparaturkosten festgehalten sein, an die sich der Betrieb halten muss.

Vorsicht ist bei schwammigen Formulierungen geboten, etwa „Notwendige Zusatzarbeiten werden durchgeführt“. Wer so etwas akzeptiert, stellt unter Umständen einen Blankoscheck aus. Besser ist eine klare Rückrufpflicht vor jeder Zusatzarbeit.